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Model-Release und Bildrechte im Unternehmensfilm: Was ihr vor dem Dreh mit Mitarbeitern und Kunden klären solltet

  • vor 7 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Hinweis vorab: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine juristische Handlungsempfehlung. Er beschreibt, wie wir bei FRAME BASE® mit dem Thema Model-Release in der Praxis umgehen. Für die rechtliche Bewertung eures konkreten Projekts empfehlen wir immer die Abstimmung mit eurer eigenen Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei, genau das raten wir auch unseren eigenen Kunden.

Ein Model-Release wirkt am Drehtag oft wie reine Formsache, ein Zettel, der schnell unterschrieben wird, bevor es losgeht. Wie ernst das Thema tatsächlich ist, zeigt sich meistens erst deutlich später, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, eine Aufnahme plötzlich in einem ganz anderen Kontext auftaucht, oder jemand seine Zustimmung im Nachhinein infrage stellt. Wir sprechen bei diesem Thema aus eigener Erfahrung, deshalb ordnen wir hier ein, worauf wir bei unseren Produktionen achten und wo wir unseren Kunden bewusst keine pauschale Antwort geben.

Warum ein fehlendes Model-Release am Ende richtig teuer werden kann

Datenschutz- und Bildrechtsthemen sind in den letzten Jahren spürbar ernster geworden, auch finanziell. Laut dem Enforcement Tracker Report 2026 der Kanzlei CMS (siebte Ausgabe, Datenbasis enforcementtracker.com, erfasst alle veröffentlichten DSGVO-Bußgelder im Europäischen Wirtschaftsraum von 2018 bis März 2026) hat die Gesamtsumme aller verhängten DSGVO-Bußgelder über diese acht Jahre erstmals die Marke von sechs Milliarden Euro überschritten. Das sagt nichts über einen einzelnen Fall wie ein fehlendes Model-Release aus, zeigt aber, wie sehr Aufsichtsbehörden und Gerichte das Thema Bild- und Datenschutzrechte inzwischen ernst nehmen.

Bei einem Imagefilm oder einem anderen Inhalt, der absehbar über Jahre im Einsatz bleibt, kommt aus unserer Erfahrung noch ein ganz praktisches Problem dazu. Authentischer wirkt ein Film fast immer, wenn echte Mitarbeiter statt gebuchter Models zu sehen sind.




Genau das birgt aber ein Risiko: Wechselt eine Person später das Unternehmen, gerade wenn sie im Film eine präsente Rolle hatte und nun sogar bei einem Wettbewerber arbeitet, kann daraus schnell ein echtes Problem werden. Uns ist das bei Kunden schon mehrfach begegnet, in einem konkreten Fall mussten wir einen fertigen Unternehmensfilm komplett offline nehmen, weil ein ehemaliger Mitarbeiter mit sehr präsenter Rolle das Unternehmen in Richtung eines Konkurrenten verlassen hatte. Das ist wirtschaftlich schmerzhaft, gerade wenn viel Produktionsbudget in genau diesen Film geflossen ist.



Was ein sauberer Freigabe-Prozess vor und am Drehtag konkret umfasst

Einen einzigen Standardprozess für Model-Release-Erklärungen haben wir bewusst nicht, dafür ist die Ausgangslage von Projekt zu Projekt zu unterschiedlich. Wir empfehlen unseren Kunden stattdessen grundsätzlich, das Thema vorab mit der eigenen Rechtsabteilung abzustimmen, statt sich auf eine allgemeine Einschätzung von uns als Produktionsfirma zu verlassen.


In der Praxis hat sich bei uns ein zweistufiges Vorgehen bewährt. Vor dem Drehtag holen wir digital, meist per E-Mail, ein erstes Go der jeweiligen Person ein, mit klaren Angaben dazu, was gedreht wird, wofür die Aufnahmen verwendet werden, für welches Unternehmen und wie das Ergebnis ungefähr aussehen soll.


Am Drehtag selbst folgt dann zusätzlich die schriftliche Unterschrift auf Papier, mit Datum und vollständigem Namen. Wenn wir für ein Projekt selbst Models über eine Agentur oder unser eigenes Netzwerk buchen, kümmern wir uns komplett um diesen Prozess. Geht es dagegen um Mitarbeiter oder etwa Studierende einer Hochschule, hat sich in unserer Erfahrung bewährt, dass der Kunde diesen Teil selbst mit seinen eigenen Leuten klärt, das kommt intern oft glaubwürdiger an als eine externe Produktionsfirma.




Bei Event- und Messedrehs sieht die Praxis nochmal anders aus. Dass wirklich jede einzelne Person vorab zustimmt, ist bei einer größeren Veranstaltung kaum umsetzbar. Wir bitten unsere Kunden deshalb, schon in der Vorab-Kommunikation und mit gut sichtbaren Aushängen am Eingang darauf hinzuweisen, dass gefilmt oder fotografiert wird.


In besonderen Fällen bekommen wir vom Kunden vorab eine Liste mit Namen und Fotos von Personen, die nicht gezeigt werden dürfen, und versuchen, diese am Set im Blick zu behalten sowie im Hintergrund unscharf zu halten oder im Schnitt entsprechend herauszuhalten. Bei großen Menschenmengen, etwa auf einem Festival oder einer großen Firmenfeier, stößt das an klare Grenzen, vor allem wenn genau diese Person eine sichtbare Rolle auf der Bühne hat. Wer dort nicht gezeigt werden möchte, aber selbst auf der Bühne steht, lässt sich im Nachhinein kaum noch sinnvoll unkenntlich machen. Möchte jemand am Drehtag grundsätzlich nicht gefilmt werden oder verweigert die Unterschrift, filmen wir diese Person schlicht nicht.



Wie ihr Nutzungsrechte, Sonderfälle und internationale Drehs praktisch regelt

Bei den Nutzungsrechten empfehlen wir, sich so weitreichend wie möglich absichern zu lassen, zeitlich und in Bezug auf die Nutzungsarten. Der Grund ist simpel: Wie eine Aufnahme später tatsächlich verwendet wird, lässt sich am Drehtag oft nicht absehen.


Ob und wie lange eine einmal erteilte Einwilligung auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters weiterträgt, ist rechtlich nicht immer eindeutig und hängt stark vom Einzelfall ab, hier gehen ältere arbeitsrechtliche Entscheidungen und neuere datenschutzrechtliche Einordnungen nicht in jedem Punkt in dieselbe Richtung. Genau das ist einer der Gründe, warum wir unseren Kunden grundsätzlich raten, sich hierzu individuell rechtlich beraten zu lassen, statt sich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.


Muss eine bereits gedrehte Person nachträglich aus einer Aufnahme entfernt werden, gibt es dafür in der Postproduktion mehrere Wege, mit unterschiedlichem Aufwand und Ergebnis. Klassisch ist die Unkenntlichmachung per Verpixelung, wie man es von Kennzeichen in Dokumentationen kennt, optisch aber selten schön.


Steht eine Person eher im Hintergrund und nicht im Fokus, lässt sie sich mit etwas Aufwand auch komplett heraus­retuschieren. Bei sehr präsenten Rollen, etwa auf einer Bühne, sind diese Optionen dagegen nur begrenzt praktikabel.


Bei Minderjährigen, etwa bei Familientagen oder Events mit Kindern im Bild, lassen wir grundsätzlich die Eltern mitunterschreiben. Bei internationalen Kunden erstellen wir das Model-Release zusätzlich auf Englisch, ergänzend zur deutschen Fassung für deutschsprachige Personen vor Ort.


Ihr plant einen Dreh mit Mitarbeitern, Kunden oder Gästen und wisst noch nicht, wie ihr das mit den Freigaben sauber löst?


Wir sind FRAME BASE: eine Produktionsfirma aus Heidelberg mit Fokus auf Imagefilmen, Social-Media-Content und Fotografie für Unternehmen im Rhein-Neckar- und Rhein-Main-Gebiet, von Mannheim über Frankfurt bis Stuttgart und Neckarsulm.


Wir sprechen dieses Thema bei jedem Projekt aktiv an und begleiten den organisatorischen Teil des Freigabeprozesses, die rechtliche Einschätzung für euer konkretes Projekt holt ihr euch am besten zusätzlich bei eurer eigenen Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei ein.


Meldet euch einfach bei uns, per Mail an info@frame-base.de oder telefonisch unter +49 1512 3246657 - Erstgespräche, Beratung und die Kalkulationen sind selbstverständlich kostenlos!

 
 
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